Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass viele Dinge, die beispielsweise für den sicheren Betrieb eines Unternehmens in einem Brandschutzkonzept zusammengefasst wurden, nach Jahren der Nutzung technischem Verschleiß und baulichen oder betrieblichen Änderungen unterliegen oder einfach in Vergessenheit geraten.
Um Sicherheitsdefizite zu vermeiden, schreibt der Gesetzgeber wiederkehrende Besichtigungen in Objekten vor, die besonders brand- oder explosionsgefährdet sind bzw. in denen im Brand- oder Explosionsfall eine große Anzahl von Personen gefährdet sind. Je nach Gefährdungsgrad und Objektart wird die Brandverhütungsschau in Zeitabständen von längstens 6 Jahren durchgeführt.
Hierbei stehen die nachfolgend genannten Punkte besonders im Fokus:
Die Brandverhütungsschau wird durch die Beamte der Feuerwehr Dinslaken nach einem festgelegten Fristenplan durchgeführt.
Die sachverständige Stellungnahme des Prüfers, die als Ergebnis der Brandverhütungsschau dem Objektnutzer schriftlich zugestellt wird, weist die vorgefundenen Fehler oder Mängel aus. In Verbindung mit den festgestellten Mängeln wird ein Vorschlag zur Mängelbeseitigung gegeben. Dieser Vorschlag resultiert in der Regel aus den aktuellen Rechtsvorschriften und anerkannten Regeln der Technik sowie aus den Erfahrungswerten der für den vorbeugenden Brandschutz zuständigen Mitarbeiter. Gleichzeitig stehen die Beamten auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung, um vor Ort die Mängelbeseitigung zu besprechen oder Konzeptionspläne und -unterlagen zu prüfen.
Die Brandverhütungsschau wird dem Objektnutzer in der Regel 2 Wochen vor der Besichtigung angekündigt. In besonderen Fällen - beispielsweise in großen Gaststätten oder Diskotheken - sind aber auch nicht angemeldete Überprüfungen üblich, da nur so ein Bild von den tatsächlichen Betriebsbedingungen gewonnen werden kann. Werden besonders grobe Mängel im Rahmen einer Brandverhütungsschau festgestellt, erfolgt nach Ablauf der Mängelbeseitigungsfrist eine erneute Prüfung (Nachschau) ggf. in Verbindung mit dem Bauordnungsamt der Stadt Dinslaken.