Jeder "Freitag, der 13" erinnert heute daran, dass es im Brandfall ein großes Glück ist, Rauchmelder zu Hause installiert zu haben.
Rund 400 Menschen sterben jährlich in Deutschland an Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit. Sehr oft lösen auch technische Defekte Brände aus.
Die meisten Brandopfer ca. 70% verunglücken nachts in der eigenen Wohnung. Gefährlich ist dabei nicht so sehr das Feuer, sondern der Rauch. 95% der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung!Tagsüber kann ein Brandherd meist schnell entdeckt und gelöscht werden, nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken.
Rauchmelder retten Leben – der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor dem Brandrauch und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen zu können.
Wo werden Rauchmelder installiert?
In zehn Bundesländern ist die Installation von Rauchmeldern in privatem Wohnraum inzwischen vorgeschrieben. NRW wird nun diesem Beispiel folgen, zum 01.04.2013 wird der Einbau von Rauchwarnmeldern in privaten Neubauwohnungen verpflichtend. Für die Nachrüstung in bereits bestehende Wohnungen wird eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2016 eingeräumt.
§49 (7) BauO NRW
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. In Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchmelder hat grundsätzlich der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sein denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung selbst übernommen.
Die gesetzliche Vorgabe beruhen auf einer deutschen Norm (DIN 14676 Rauchmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung) und schreiben vor, dass Rauchmelder in Schlaf- und Kinderzimmern sowie Fluren, die als Rettungswege dienen, installiert werden. Die Installation von Rauchmeldern beruht neben der Anwendung der DIN 14676 immer auch auf einer gründlichen Gefahrenanalyse der betroffenen Wohneinheit. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit eines Feuers und die Schwere der Folgen eines Brandes? Dabei sollten die zu installierenden Melder den potenziellen Gefahren gerecht werden. Im konkreten Planungsfall, muss geprüft werden, wo im zu schützenden Gebäude eine Feuer entstehen kann? Ob bei Ausbruch eines Brandes der Rauchmelder richtig funktionieren würde und ob die Bewohner des Hauses oder der Wohnung das Frühwarnsystem wahrnehmen können.
Der heutige Markt bietet eine große Vielzahl an Rauchmelderprodukten. Das sorgt beim Verbraucher oft für Unsicherheit, welcher Rauchmelder den besten Schutz bietet. Wichtig ist, auf qualitativ gute und anwenderfreundliche Rauchmelder zu achten. Sie gewähren mehr Komfort, Sicherheit und lösen weniger Fehlalarme aus. Vernetzte Rauchmelder sind für Hauseigentümer oder Besitzer großer Wohnungen vorteilhaft, so können auch entfernte oder wenig genutzte Räume sinnvoll überwacht werden.
Zur besseren Verbraucherinformation gibt es das „Q“ Symbol, ein unabhängiges Qualitätszeichen, das für Rauchmelder mit erweiterter Qualitätsprüfung steht.
Folgende Leistungsmerkmale sind hierbei ausschlaggebend:
Weitere Informationen finden sie auch unter http://www.rauchmelder-lebensretter.de/